Wahlarzt
Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen und kann somit nicht direkt mit diesen abrechnen. Ich stelle für meine Leistung eine Honorarnote aus. Diese ist zunächst vom Patienten zu bezahlen. Sie kann nachfolgend bei der Krankenkasse eingereicht werden und üblicherweise bekommen Sie bis zu 80% des Betrages, den ein Kassenvertragsarzt für dieselbe Leistung erhält, rückerstattet.
Wenn Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, so besteht die Möglichkeit, die Differenz zwischen Krankenkasse und Privathonorar rückerstattet zu bekommen.
Telefon
Adresse
Knappengasse 2
A - 6370 Kitzbühel
In der Ordination
von Dr. Obermoser
Ordinationszeiten
nach telefonischer Vereinbarung